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Bootsmiete in der Mecklenburgischen Seenplatte und am Kummerower See

Kanu-Buchung einfach gemacht: Hier können Sie einfach ihren gewünschten Zeitraum sowie die Mietstation für Mietbeginn und Mietende auswählen. Dann einfach die gewünschte Anzahl eintragen. Automatisch sehen Sie den ermittelten Preis. Danach können Sie die Boote sowie weitere Leistungen wie Landkarten einfach bestellen.
Mehr Informationen zu unseren Booten und dem Material finden Sie auf unserer Website
unter www.kanubasis.de/kanu bzw. www.kanubasis.de/segeln.

  Mietbeginn Mietende
Mietstation:
Mietzeitraum: Mo Anreisedatum im Kalender auswählen Uhr Mo Anreisedatum im Kalender auswählen Uhr

Bitte wählen Sie den Beginn und das Ende des Mietzeitraums.

Bootstyp Mietpreis inkl. Mwst. Anzahl

Dauer/ Konditionen

Summe  
1 Std. 4 Std.* 1 Tag 2 Tage 3 Tage weiterer Tag
Kajaks & Canadier inkl. Paddel, Schwimmweste, Packtonne oder -sack (mietbar in Mirow, Diemitz und Salem am Kummerower See)
1er Kajak 7,– € 15,– € 20,– € 35,– € 45,– € 10,– € < >   0,00
2er Kajak 8,– € 22,– € 32,– € 55,– € 75,– € 16,– € < >   0,00
2er Canadier 7,– € 18,– € 28,– € 50,– € 70,– € 13,– € < >   0,00
3er Canadier 7,– € 18,– € 28,– € 50,– € 70,– € 13,– € < >   0,00
4er Canadier 8,– € 23,– € 33,– € 64,– € 85,– € 15,– € < >   0,00
8er Canadier** 10,– € 28,– € 42,– € 78,– € 105,– € 20,– € < >   0,00
Zubehör & Sonstiges
* 4 Std. gelten von 9.00 - 13.00 Uhr oder von 14.00 - 18.00 Uhr, ** maximal 5 Erwachsene
Kocher-Set ––– ––– 4,– € 8,– € 12,– € 4,– € < >   0,00
Segelboote inkl. Schwimmweste (mietbar nur in Salem am Kummerower See)
Flying Cruiser (2-5er) ––– 30,– € 50,– € 80,– € 110,– € 30,– € < >   0,00
Opti fόr 1 Kind ––– 15,– € 25,– € 40,– € 55,– € 15,– € < >   0,00

Rabatt auf Bootsmiete:
ab 500,00 €: 5%, ab 1.000,00 €: 10%,
ab 1.500,00 €: 15%, ab 2.000,00 €: 20%.

0% Rabatt
auf
0,00
- 0,00
  Mietbetrag 0,00

Landkarten
(Kaufpreis inkl. Mwst.)

Versandkosten
einmalig 1,50 €.

Wasser- wanderkarte

Mecklenburgische Kleinseenplatte

Anzahl: < >
à 6,00 €

Karte Mecklenburgische Kleinseenplatte

Rad-, Wander-
und Paddelkarte

Mirow und Wesenberg

Anzahl: < >
à 5,90 €

Karte Mirow und Wesenberg

Rad- und Wanderkarte

Müritz-
Nationalpark

Anzahl: < >
à 5,90 €

Karte Müritz Nationalpark 0,00

Rechnungsbetrag inkl. Mwst.: 0,00

Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten ein:

Anrede

Vorname + Nachname
ggf. Firmenname
Straße + Nr.
PLZ + Ort + Land
Telefon
E-Mail
Hinweise/ Bemerkungen


Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen:

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1. Anmeldung und Abschluss des Vertrages

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag wird für die "Kanu basis mirow GmbH" - nachfolgend Kbm - verbindlich, wenn Kbm dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Kbm dem Kunden die Reise- oder Teilnahmebestätigung zukommen lassen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden, der die Anmeldung unterschreibt, auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden, für deren Vertragsverpflichtung der anmeldende Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat.

2. Zahlung

Bei eintägigen Veranstaltungen ohne Übernachtung, der Anmeldung zu Segel- und Kanukursen ohne sonstige touristische Leistungen und bei der bloßen Anmietung von Booten ist mit Empfang der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 3 Wochen vor Beginn der Tour, des Kurses oder der Mietzeit zu zahlen. In allen übrigen Fällen ist nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Teilnehmer zu leisten, die Restzahlung wird fällig, wie dies im Einzelfall mit Kbm vereinbart ist. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie gegen Aushändigung der Reiseunterlagen 3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Der Sicherungsschein muss dem Kunden ausgehändigt sein.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Prospektbeschreibungen und der Beschreibung von Leistungen auf unserer Homepage www.kanubasis.de unter Beachtung des Inhaltes der Bestätigung. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von Kbm schriftlich bestätigt wurden.

4. Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen oder Kurslei-stungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Kbm nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben evtl. Gewährleistungsansprüche unberührt. Kbm ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen/Abweichungen in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages wird Kbm dem Kunden nach seiner Wahl kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag anbieten.

b) Die Regelung in 4. a) gilt nicht, wenn Leistungsänderungen aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen. Derartige Gründe können nur Unwetter oder Windverhältnisse sein, die einen sicheren Betrieb der Boote gefährden.

5. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Kbm. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann Kbm Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen:- bis 90 Tage vor Vertragsbeginn 10 % des Vertragspreises;

- 89. - 60. Tag vor Vertragsbeginn 20 % des Vertragspreises;

- 59. - 30. Tag vor Vertragsbeginn 30 % des Vertragspreises;

- 29. - 15. Tag vor Vertragsbeginn 50 % des Vertragspreises;

- 14. - 04. Tag vor Vertragsbeginn 70 % des Vertragspreises;

- 03. - 01. Tag vor Vertragsbeginn 90 % des Vertragspreises und

- ab Vertragsbeginn bzw. bei Nichterscheinen zum Antritt der gebuchten Maßnahme 95 % des Vertragspreises.

b) Macht Kbm eine pauschalierte Entschädigung gem. 5. a) geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, Kbm die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die vorgenannten pauschalierten Stornokosten, so kann dieser weitergehende Schaden von Kbm geltend gemacht werden.

6. Rücktritt und Kündigung durch Kbm

a) Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann Kbm ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann Kbm bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn zurücktreten. In diesem Fall wird der gezahlte Vertragspreis in voller Höhe zurückerstattet.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer "höherer Gewalt" erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann Kbm für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Kbm ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Falle hat Kbm die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit sie im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien jeweils zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

8. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen

a) Kbm steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein u.a. für die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen/Prospekten sowie unter der Adresse www.kanubasis.de angegebenen Reisedienstleistungen, sofern nicht Kbm vor Vertragsabschluss eine Änderung von Katalog-/Prospektangaben erklärt hat. Kbm haftet nicht für Angaben in Orts- und Hotelprospekten.

b) Sind die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in einer Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

c) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber Kbm oder dem eingesetzten Betreuer anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige darf nur gegenüber dem eingesetzten Betreuer und - sofern dieser nicht erreichbar sein sollte - gegenüber Kbm direkt erfolgen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber Kbm unzumutbar machen.

d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gem. § 651 e BGB nur dann zu, wenn Kbm (bzw. dem eingesetzten Betreuer) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt worden ist, wenn Abhilfe unmöglich oder von Kbm verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Dies gilt entsprechend, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels nur aus wichtigem, Kbm erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

e) Im Falle berechtigter Kündigung kann Kbm für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vergleiche § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben. Kbm hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung im Reisevertrag mit umfasst, so hat Kbm auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.

f) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den Kbm zu vertreten hat, so kann der Kunde auch Schadensersatz verlangen.

9. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche und deliktische Haftung von Kbm ist auf einen Betrag von 4.100,00 EUR beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn Kbm für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.

b) Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung in den vorgenannten Fällen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

c) Kbm haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben, soweit nicht ein Fall von 8. a) vorliegt, unberührt.

e) Kommt Kbm bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des HGB und des BinSchG.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit oder wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber

kanu basis mirow GmbH, Dorfstraße 1, 17209 Vipperow

geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

b) Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

c) Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlos-sen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

Allgemeines/Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Bedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Gerichtsstand für Klagen gegen Kbm ist Neustrelitz/Mecklenburg-Vorpommern.

Ja, ich akzeptiere die Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen und die nachfolgenden Bedingen zum Abschluss eines Vertrages via Internet.

Nach dem Absenden des Buchungsformulars erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink an die von Ihnen angegeben Adresse.
Ihre Buchungsanfrage kann erst nach dem Anklicken dieses Links bearbeitet werden.
Beachten Sie bitte, dass Sie uns mit diesem Auftrag verbindlich den Abschluss eines Vertrages anbieten. Der Vertrag wird erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns rechtswirksam.

Reise-Versicherung: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung bei unserem Partner ERV. In der Bestätigungs-E-Mail senden wir Ihnen einen Link. Sie haben dann die Möglichkeit die Versicherung direkt online abzuschließen.

Ja, ich möchte unregelmäßig Informationen von der kanu basis mirow GmbH als E-Mail erhalten und melde mich hiermit beim Newsletter an. Ich kann den Newsletter jederzeit abbestellen.


 

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